Kostenübernahme Psychotherapie
Wer übernimmt eigentlich die Kosten für eine Psychotherapie?!
Je nach Krankenversicherung, Tarif und den eigenen Vorstellungen kann die Kostenübernahme unterschiedlich aussehen.
Private Krankenversicherung
Ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung im Tarif der Privaten Krankenversicherung enthalten ist, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Auch das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Krankenversicherung. Generell ist die Kostenübernahme in einer Privatpraxis für Psychotherapie für privat Versicherte möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie für ihre Versicherten. Dafür muss jedoch ein niedergelassener Psychotherapeut gefunden werden. Aufgrund der schlechten Versorgungslage ist das häufig mit monatelangen Wartezeiten verbunden.
Psychotherapie in der Kostenerstattung
Da die Gesetzliche Krankenversicherung aber verpflichtet ist, ihren Versicherten in einem angemessenen Zeitraum eine Behandlung zu ermöglichen, gibt es die Psychotherapie in der Kostenerstattung. Findet ein*e Versicherte*r keinen Therapieplatz, so ist die Krankenversicherung dazu verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen.
Um die Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass eine Dringlichkeit besteht und welche Psychotherapeuten kontaktiert wurden. Welche Nachweise Ihre Krankenversicherung benötigt, fragen Sie am besten selbst nach.
Der Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gibt einen guten Überblick über das Verfahren der Kostenerstattung und die Hintergründe.
Selbstzahler
Natürlich ist es auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen.